Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Beatmungs- und Weaningzentrum Brandenburg ist bemüht, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.weaningzentrum-brandenburg.de veröffentlichten Inhalte.
Das Beatmungs- und Weaningzentrum Brandenburg ist bemüht seine Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.weaningzentrum-brandenburg.de
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Das Beatmungs- und Weaningzentrum Brandenburg ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
- Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt:
PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Aufnahmeformulare für die Patientenaufnahme sowie Flyer.
Auf der Startseite befinden sich Header-Elemente, deren Kontrastierung unter Umständen nicht vollständig barrierefrei sind.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen weiteren nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Bewertung der ly-nx GmbH vom 27. Juni 2025.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27. Juni 2025 überprüft.
Bewertungsmethoden
Die ly-nx GmbH hat die Barrierefreiheit dieser Website geprüft.
Die Website wurde intern in der Organisation auf Basis der vorgegebenen Richtlinien geprüft und an den entsprechend notwendigen Stellen angepasst. Zur technischen Überprüfung einer einwandfreien User Accessibility (Barrierefreiheit) wurde zusätzlich u.a. das Entwicklertool „Lighthouse“ von Google Chrome verwendet.
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Sie möchten uns zudem bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an unter:
Recura Kliniken SE
Paracelsusring 6a
14547 Beelitz-Heilstätten
E-Mail: barrierefreiheit@recura-kliniken.de
Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.
Beschwerdeverfahren
Sollten Sie nach Ablauf der drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048